Cannabis kann seit März 2017 auf Rezept verordnet werden. Ärzte können getrocknete Blüten, Extrakt, Fertigarzneimittel oder Dronabinol verschreiben.
Medizinisches Cannabis wird auf einem „gelben“ Rezept verordnet. Dieses sog. Betäubungsmittel-Rezept hat eine Gültigkeit von einer Woche. Daher sollte das Rezept umgehend in einer Apotheke vor Ort eingelöst werden. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt eine Zuzahlung von 10 Euro an. Zuvor muss der Patient bei seiner Krankenkasse eine Genehmigung für ein oder zwei bestimmte Cannabissorten beantragen.
Hinweis: Nicht jede Apotheke bietet Cannabis-Produkte an. Es empfiehlt sich deshalb für Kunden, vorab telefonisch in der Apotheke nachzufragen, ob dort Cannabis-Produkte geführt werden.
Für alle nicht-therapeutischen Fragen bieten wir eine Telefonsprechstunde an:
jeden Donnerstag von 18.30 Uhr-19.30 Uhr
(nur außerhalb der Bayerischen Schulferien)
Fertigmedikamente mit Cannabis
In Deutschland sind derzeit zwei verordnungsfähige, cannabisbasierte Fertigarzneimittel zugelassen: Bei Multipler Sklerose für die schmerzhaften Muskelverspannungen und bei Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit einer Chemotherapie.
Dronabinol
Dronabinol kann auf Verordnung in der Apotheke vor Ort als sogenanntes „Rezepturarzneimittel“ individuell für den Patienten angefertigt werden.
Dosierung der Cannabisblüten
Neben Fertigarzneimitteln und Dronabinol kann der Arzt auch Cannabisextrakt oder getrocknete Cannabisblüten verschreiben. Dabei gibt es unterschiedliche Sorten mit unterschiedlicher Inhaltsstoff-Zusammensetzung. Diese sind auf die zwei Cannabis-Wirkstoffe THC und CBD standardisiert. Um die pharmazeutische Qualität der Blüten zu gewährleisten, wird ihr Anbau staatlich kontrolliert.
Auf Verordnung werden die Blüten in der Apotheke gemahlen und dem Patienten als Pulver ausgehändigt – zusammen mit einem kleinen Dosierlöffel. Dieser ermöglicht das exakte Abmessen des Pulvers.
Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, rät beim Abmessen zu Genauigkeit: „Das Abmessen von Cannabisblüten ‚nach Gefühl‘ ist für eine medizinische Anwendung nicht zu verantworten, denn das führt zwangsläufig zu Über- oder Unterdosierungen.“
Inhalieren statt Rauchen
Cannabisblüten können vom Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als „Tee“ getrunken werden. Kiefer weist darauf hin: „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als ‚Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten (…) oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet.“ Denn die Dosis und Zusammensetzung würde dabei zu starken Schwankungen unterliegen. Sicher und einfach in der Anwendung sind hingegen elektrische Verdampfer aus der Apotheke. Sie erhitzen die Cannabisblüten unter exakt definierten Bedingungen. Der Patient kann dann den Dampf nach und nach inhalieren.
Weitere Informationen zu Cannabis als Medizin finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Quellen: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und BfArM
Grundsätzlich jeder Arzt mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten
Zur Zeit sind folgende Sorten vorrätig:
mit Lieferdauer von etwa einem Werktag:
mit Lieferdauer von etwa zwei Werktagen:
Bei den anderen Sorten variiert die Lieferzeit von 2-8 Wochen.
Da Cannabis-Verordnungen für jeden Arzt einen großen zeitlichen Aufwand darstellt (v.a. bürokratischer Aufwand), ist es zur Zeit tatsächlich schwierig, einen verschreibenden Arzt zu finden.
Hier bestehen große Unterschiede zwischen den Krankenkassen: Tage bis Monate.